Windpark Großglattbach
Bis zu fünf Windkraftanlagen könnten ab 2027 im Enzkreis entstehen. Noch stehen wichtige Voruntersuchungen aus, nach denen sich auch die endgültigen Dimensionen des neuen Windparks ausrichten. Mit der Beteiligung der Stadtwerke Mühlacker und Bürgerenergie Region Mühlacker Energiegenossenschaft ist es allerdings in jedem Fall ein Projekt mit starker kommunal-regionaler Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende.
Standort- und Projektbeschreibung
WEA = Windenergieanlage
Standort | Mühlacker, Gemarkung Großglattbach, Enzkreis |
Plangebiet | LUBW-Potenzialgebiet: 245 ha |
Anteil Gemeindefläche | bei 5 WEA: ca. 2,58% (5.432 ha) |
Geländehöhe | 360 – 390 Meter ü.N.N. |
Flächen-Eigentum | kommunal |
WEA-Typ | z. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung |
Jahresertrag | bei 5 WEA: ca. 50-60 GWh / Jahr |
Vorteile für die Stadt Mühlacker
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Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?
Frühjahr 2023
Abschluss des Gestattungsvertrags mit der Gemeinde Mühlacker
11. Mai 2023
Einwohnerversammlung Stadt Mühlacker, TSV-Halle Großglattbach
Frühjahr bis Herbst 2023
Vogel- und Fledermausuntersuchungen
Januar 2024
Festlegung des Untersuchungsrahmens für eine mögliche Umweltverträglichkeitsprüfung (Landratsamt, beteiligte Behörden und Antragssteller)
Februar 2024 bis Februar 2025
ausführliche Windmessungen
Winter 2024 bis Sommer 2025
Koordinatengenaue Festlegung WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren
Sommer 2025
Einreichung des Genehmigungsantrags für den Windpark nach BImSchG
Ende 2025
Rechtskräftige Festlegung Regionalverbandsausweisung Vorranggebiete Windenergie
Herbst 2026
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG für Bau und Betrieb des Windparks
Winter 2026/2027
Voraussichtliche Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach EEG
2027/2028
Bau von Zuwegungen, Kabeltrassen und Windpark
Sommer 2028
Inbetriebnahme des Windparks