Windpark Großglattbach

Bis zu fünf Windkraftanlagen könnten ab 2027 im Enzkreis entstehen. Noch stehen wichtige Voruntersuchungen aus, nach denen sich auch die endgültigen Dimensionen des neuen Windparks ausrichten. Mit der Beteiligung der Stadtwerke Mühlacker und Bürgerenergie Region Mühlacker Energiegenossenschaft ist es allerdings in jedem Fall ein Projekt mit starker kommunal-regionaler Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende.

Standort- und Projektbeschreibung

WEA = Windenergieanlage

Standort

Mühlacker, Gemarkung Großglattbach, Enzkreis

Plangebiet

LUBW-Potenzialgebiet: 245 ha
KommunalPartner-Projektgebiet:  140 ha

Anteil Gemeindefläche

bei 5 WEA: ca. 2,58%  (5.432 ha)

Geländehöhe

360 – 390 Meter ü.N.N.

Flächen-Eigentum

kommunal

WEA-Typ

z. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung

Jahresertrag

bei 5 WEA: ca. 50-60 GWh / Jahr

Vorteile für die Stadt Mühlacker

  1. Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
  2. Finanzielle Beteiligung nach EEG an den Stromerträgen in Höhe von 0,2 ct/kWh, ca. 20.000 € pro je WEA und Jahr
  3. Gewerbesteuereinnahmen, da keine Sonderabschreibungen durch die KommunalPartner
  4. Direkte Beteiligungsmöglichkeit von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Mühlacker über die Energiegenossenschaften
  5. Mühlacker Windstrom: Jede Anlage produziert jährlich ca. 10-12 Mio. kWh Ökostrom = Strombedarf von ca. 2.500 Familien
  6. Lokale Wertschöpfung
  7. Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
  8. Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
  9. Vorzeigekommune im Landkreis und der gesamten Region mit leistungsstarkem Windpark
  10. KommunalPartner als baden-württembergischer Partner mit 100% kommunalen Wurzeln

Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?

Frühjahr 2023
Abschluss des Gestattungsvertrags mit der Gemeinde Mühlacker

11. Mai 2023
Einwohnerversammlung Stadt Mühlacker, TSV-Halle Großglattbach

Frühjahr bis Herbst 2023
Vogel- und Fledermausuntersuchungen

Januar 2024
Festlegung des Untersuchungsrahmens für eine mögliche Umweltverträglichkeitsprüfung (Landratsamt, beteiligte Behörden und Antragssteller)

Februar 2024 bis Februar 2025
ausführliche Windmessungen

Winter 2024 bis Sommer 2025
Koordinatengenaue Festlegung WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren

Sommer 2025
Einreichung des Genehmigungsantrags für den Windpark nach BImSchG 

Ende 2025
Rechtskräftige Festlegung Regionalverbandsausweisung Vorranggebiete Windenergie

Herbst 2026
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG  für Bau und Betrieb des Windparks

Winter 2026/2027
Voraussichtliche Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach EEG

2027/2028
Bau von Zuwegungen, Kabeltrassen und Windpark

Sommer 2028
Inbetriebnahme des Windparks

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